allgemeine geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Vertrages

a) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Werbeagentur 25Pictures (nachfolgend Agentur genannt). Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

b) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

c) Der Vertrag beinhaltet die Gestaltung und Umsetzung jeglicher Dienstleistungen seitens der Agentur sowie die komplette Abwicklung des Auftrages nach Maßgabe der Agentur.

2. Auftragserteilung

a) Bestellungen durch den Kunden können telefonisch, per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Der Kunde erhält von der Agentur per E-Mail oder Fax eine verbindliche, detaillierte Auftragsbestätigung bzw. Rechnung.

b) Der Kunde stellt der Agentur alle zur Auftragserfüllung benötigten Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung.

c) Die Lieferung und Gestaltung werblicher Maßnahmen erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse, soweit die Agentur den Kunden nicht im Rahmen eines Agenturvertrages betreut. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise werden in Euro festgesetzt und sind Nettopreise, so dass die jeweils geltende MwSt. hinzukommt. Preisangebote werden erst mit dem Abschluss des Vertrages verbindlich. Inzwischen eingetretene Lohnerhöhungen und festgestellte Kostensteigerungen berechtigen die Agentur, die Angebotspreise, auch die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen. Bis zur völligen Bezahlung besteht ein uneingeschränkter Eigentumsvorbehalt. Skonto-Abzüge müssen besonders vereinbart werden. Spesen trägt der Auftraggeber.

d) Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist von einer fristgerechten Belieferung der Agentur durch die beauftragen Zulieferfirmen abhängig und insofern nur als annähernd zu betrachten. Bei Verzögerungen der Lieferung, die die Agentur nicht zu verantworten hat, ist Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

a) Alle Entwürfe und Texte, die seitens der Agentur eingebracht werden sind geistiges Eigentum der Agentur, für die der Kunde lediglich Nutzungsrechte erhält. Die erbrachten Agenturleistungen stehen dem Auftraggeber daher nur für den vereinbarten Werbezweck zur Verfügung. Für darüber hinausgehende Verwertungen bedarf es jeweils einer besonderen Vereinbarung über den Umfang, die zeitliche und territoriale Nutzung und einer entsprechenden Vergütung. Die einzelnen Vertragspunkte sind schriftlich zu fixieren und in gesonderten Vertragsdokumenten festzuhalten. Der Übergang von Rechten an den Auftraggeber hängt von der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ab. Grafiken und Bilder sind darüber hinaus unter Umständen an Nutzungsrechte Dritter gebunden, die Übertragung von Eigentumsrechten ist in diesem Fall nicht möglich.

b) Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunde ausgeschlossen werden.

c) Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur ein zusätzliches Honorar in mindestens der Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

d) Die Agentur darf vom Kunden abgelehnte Entwürfe Dritten zur Verwendung anbieten. Sofern der Kunde Aufträge unter Verwendung unserer Standard-Motive erteilt so hat er daran keine Alleinnutzungsrechte, es kann jedoch Gebietsschutz für das jeweilige Motiv vereinbart werden.

4. Gewährleistung

a) Der Kunde ist im vollen Umfang für den Inhalt seiner Werbung verantwortlich. Die Agentur ist bemüht, auf offenkundige Verstöße gegen das UWG oder anderes geltendes Recht hinzuweisen, dies stellt jedoch keine rechtsverbindliche Beratung dar.

a) Der Kunde ist im vollen Umfang für den Inhalt seiner Werbung verantwortlich. Die Agentur ist bemüht, auf offenkundige Verstöße gegen das UWG oder anderes geltendes Recht hinzuweisen, dies stellt jedoch keine rechtsverbindliche Beratung dar.

b) Bei vom Kunden gestellten Bildern, Texten, Grafiken o.ä. setzt die Agentur voraus, dass der Kunde hierfür die Urheber- bzw. Nutzungsrechte besitzt. Eine Überprüfung seitens der Agentur erfolgt nicht.

c) Für Schadensersatzforderungen, rechtliche Kosten oder sonstige Forderungen die wegen Verstößen im Sinne der Punkte 4.a) bzw. 4.b) entstehen haftet allein der Kunde.

d) Für alle Druckaufträge erhält der Kunde auf Wunsch vor Veröffentlichung einen Korrekturabzug zur Freigabe. Für Kosten, die durch nachträgliche Änderungen oder infolge von übersehenen Fehlern, falschen Inhalten etc. entstehen, haftet die Agentur nicht.

e) Bei Fehlern, für die die Agentur verantwortlich ist, besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung nur soweit keine Nachbesserungsmöglichkeit besteht und maximal in Höhe der vereinbarten Entgelte für die Gestaltung und Umsetzung. Druck.- und Produktionskosten bleiben davon unberührt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Beanstandungen der Leistungen der Agentur sind innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich anzuzeigen.

f) Daten und Auftragsunterlagen Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln. Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung sowie der Versand von Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt.

5. Erfüllungsort

a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz der Agentur, wenn der Besteller Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

b) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

6. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt. Die nichtige Bestimmung wird durch eine korrekte Bestimmung ergänzt, die der ursprünglich vorgesehenen Bedeutung am nächsten kommt.

Werbeagentur 25Pictures, Inhaber Thorsten Güttes, Coesfeld, 24.11.2008